Tinearity ist eine steuerfreie Leistung!
Nach Einschätzung von Duearity kann Tinearity G1 für Arbeitgeber abzugsfähige Kosten darstellen
Duearity AB hat eine steuerrechtliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die untersuchen soll, ob Tinearity G1 als steuerfreie Leistung eingestuft werden kann. Nach Einschätzung von Duearity kann Tinearity G1 gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes über vorbeugende Behandlung und Rehabilitation ein abzugsfähiger Kostenfaktor für Arbeitgeber und ein steuerfreier Vorteil für den Arbeitnehmer sein.
Menschen, die unter Tinnitus leiden, können von ihrem Arbeitgeber die Kosten für ein Tinearity G1 beantragen.
Der Arbeitgeber hat eine große Verantwortung, für arbeitslebensorientierte Rehabilitationsmaßnahmen und präventive Behandlungsmaßnahmen verantwortlich zu sein, damit ein Beschäftigungsverhältnis aufrechterhalten werden kann. Die Maßnahmen müssen für einen Arbeitnehmer gelten, bei dem ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht, das voraussichtlich zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit führt. Von den Regelungen sind somit Maßnahmen erfasst, die getroffen werden, um einer möglichen späteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit es sich um eine steuerfreie Leistung für den Arbeitnehmer handelt, reicht es aus, dass die Maßnahme als Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation einzustufen ist.
In Schweden leiden 15–20 % der Bevölkerung an Tinnitus
- In Schweden sind viele Menschen von Tinnitus betroffen. Beispielsweise führt Tinnitus zu Schlafstörungen und Depressionen, was sich wiederum auf das Wohlbefinden und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers auswirkt. Dass Tinerity G1 als steuerfreie Leistung angesehen werden kann, kann für alle, die nicht die Möglichkeit haben, das Produkt selbst zu bezahlen, von großem Nutzen sein, während es gleichzeitig dem Arbeitgeber zugute kommen kann, sagt Fredrik Westman, CEO von Duearity AB.
Die steuerrechtliche Untersuchung wurde von einem Steueranwalt durchgeführt. Der Grund für die abgeschlossene Untersuchung ist, dass Duearity sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern Anfragen erhalten hat, ob der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Tinearity G1 erwerben kann.
Die Einschätzung von Duearity basiert auf der Untersuchung, dass Tinearity G1 ein abzugsfähiger Kostenfaktor für Arbeitgeber und ein steuerfreier Vorteil für den Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes über vorbeugende Behandlung und Rehabilitation sein kann.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Fredrik Westman, CEO
+46 738 145 215
fredrik.westman@duearity.com
www.duearity.com
Über Duearity AB
Duearity ist ein Medizintechnikunternehmen, das Lösungen mit dem Ziel entwickelt und produziert, die Symptome zu lindern und den Alltag von Tinnitus-Betroffenen zu erleichtern. Mit einem tiefen Verständnis für die Menschen, die Probleme mit Tinnitus haben, wird das Unternehmen diesen Menschen mit intelligenten Lösungen die Möglichkeit geben, das Leben in vollen Zügen zu genießen.
Das Unternehmen wird die Produkte Tinearity G1 und Tinearity-AI anbieten. Tinearity G1 ist CE-gekennzeichnet und wird innerhalb der EU verkauft. Das Produkt überträgt weißes Rauschen mithilfe der nicht-invasiven Knochenleitungstechnologie an das Innenohr, um die Symptome zu lindern. Tinearity-AI befindet sich in der Entwicklung und wird künstliche Intelligenz nutzen, um Menschen dabei zu helfen, die Symptome vorherzusagen und ihre Probleme zu bewältigen. Das Unternehmen ist an der Nasdaq First North notiert und hat seinen Sitz in Malmö.
www.duearity.com.
Der zertifizierte Berater des Unternehmens ist Svensk Kapitalmarknadsgranskning AB (SKMG).